Allgemeine Geschäftsbedingungen / Angebotsgrundlage

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Sämtliche Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese werden durch den Empfänger anerkannt, sobald unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird, zum Beispiel durch Annahme einer Offerte bzw. einer mündlichen oder schriftlichen Mitteilung über ein Objekt/Angebot.

Das Exposé/Angebot ist auf Basis der uns vom Verkäufer erteilten Auskünfte und Angaben erstellt worden.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns vom Verkäufer, von Behörden oder sonstigen Dritten erteilten Auskünfte übernehmen wir keine Gewähr. Wir übernehmen weiterhin keine Gewähr für das Kauf-/Mietobjekt und keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Vermittlung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Dieses Angebot ist nur für den Angebotsempfänger bestimmt und darf ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe auch auszugsweise, z. B. Adresse, an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Weitergebende für die Zahlung der vollen Vermittlungsprovision, wenn ein Vertrag zustande kommt, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.

Ist dem Interessenten dass Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zur Zahlung der vereinbarten Provision an uns verpflichtet.

Kontaktaufnahmen mit dem Anbieter sind stets über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlungen hat sich der Interessent stets auf uns zu beziehen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unaufgefordert sofort zu informieren. Zuwiderhandlungen verpflichten den Interessenten zur Schadenersatzleistung in Höhe der vollen Vermittlungsprovision.

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt). Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- oder Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Mehrere Auftraggeber haften für die Provision als Gesamtschuldner.

Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammen hängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.

Desweiteren ist ein Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

Unser Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach auch bestehen, wenn ein Vertragsteil von dem vermittelten Vertrag zurück tritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt mindert.

Käufer von selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhäusern haben sich selber über die ggf. entstehenden Notwendigkeiten, die sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) ergeben, zu informieren.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist Hagen.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.